Euromünze als Symbolbild für die Kosten der Beratung

Kosten

Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sollten wir offen miteinander reden: Wieviel meine Arbeit voraussichtlich kosten wird, gehört dazu.

Hier kann ich Anhaltspunkte geben - konkret kann ich es erst im Gespräch sagen, wenn ich alle wesentlichen Faktoren kenne.

Ich frage gerne für sie bei ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob und in welchem Umfang die Kosten meiner Beratung und ggf. Vertretung gedeckt sind.

Was das erste Gespräch kostet, hängt davon ab, in welcher Rolle sie mich beauftragen:

  • als Verbraucher:in: maximal € 190,- zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
  • als Unternehmer:in: € 250,– zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

Diese Werte kommen aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das regelt, was anwaltliche Tätigkeiten in Deutschland kosten dürfen.

Es gibt zwei Arten, wie Rechtsanwälte abrechnen dürfen:

  • Mit einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis
  • Nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (letztlich als eine Art Festpreis)

Honorarvereinbarung

Meist rechne ich nach Arbeitszeit ab; damit ist das Verhältnis meiner Leistung zu den entstehenden Kosten am besten abgebildet. So kennen sie es von vielen anderen Dienstleistungen. Mein Stundenhonorar beträgt dabei zwischen 120,- € und 210,- EUR zzgl. der Ust und wird in Abschnitten von 6 Minuten abgerechnet.

Aus Erfahrung kann ich abschätzen, wie viel Zeit ich für ihre Angelegenheit brauchen werde - je besser sie vorbereitet sind, desto zügiger bin ich. Wenn sie mir zu Mandatsbeginn sämtliche Unterlagen sortiert geben, brauche ich weniger Zeit abzurechnen. Wie sie lesen können, schreibe ich kurz und knapp - wo es geht.

Sobald ihre Angelegenheit erledigt ist, erhalten sie eine nachvollziehbare Aufstellung der Kosten.

Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz

Nach den gesetzlichen Gebühren rechne ich in Einzelfällen ab. Dabei hängen ihre Kosten vom Gegenstandswert der Tätigkeit oder einer Rahmengebühr ab. Das bedeutet, dass abstrakt festgelegt wurde, was meine Tätigkeit „Wert ist“.

Gegenstandwert

Umgekehrt heißt das, dass viele Fälle dadurch nicht richtig abgebildet werden:

Ein rechtlich einfaches Mandat mit einem hohen Gegenstandswert ist teurer als ein rechtlich und zeitlich aufwändiges Mandat, bei dem es abstrakt um „weniger“ geht. Damit bezahlen einige Mandant:innen mehr als die Tätigkeit „wert“ ist und andere weniger. Das ist häufig für sie und mich unbefriedigend- daher die Honorarvereinbarung.

Rahmengebühren

Im Strafrecht ist die Art der Abrechnung ähnlich, nur dass der "Wert" der Verteidigung hier anders ermittelt wird. Hier liegt es an den genauen Umsätnden des Falles, die ich zur Gebührenermittelung heranziehen muss.

Andere Gebühren

Dazu kommen Gebühren für bestimmte Tätigkeiten, bspw. im Prozess.

Beispielrechnung

Damit sie sich einen Eindruck verschaffen können, hier einige Beispiele nach RVG:

Gebührenrechner

Ich habe hierunter einen Gebührenrechner des Anwaltvereins eingebunden, der ihnen einen ersten Anhaltspunkt geben kann. Sie werden sehen, dass die Kosten stark davon abhängen, wie hoch der Gegenstandswert ist und ob die Sache vor Gericht kommt.

Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe

In einigen Fällen kann der Staat die Kosten ihrer Vertretung bzw. Beratung übernehmen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sie die Kosten hierfür nicht aufbringen können und die Sache so schwer ist, dass sie hierbei anwaltlich vertreten werden sollten.

Dokumente

Weitere Informationen

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