Mensch steht auf Friedhof vor Grab

Erbrecht

Kaum ein Feld sorgt in Familien für so lange anhaltenden Streit, wie der Nachlass eines verstorbenen Menschen. Ich helfe Ihnen dabei den Streit zu vermeiden und - falls nötig - in Ihrem Interesse auszufechten.

Das mache ich meist in drei Konstellationen:

Gestaltung eines Testaments

Ich kann mit Ihnen ein Testament entwerfen, das ihre Wünsche berücksichtigt und vor allem mögliche Fallstricke vermeidet. Hier beachte ich auch steuerrechtliche Gesichtspunkte um ihr Vermögen möglichst ungeschmälert übertragen zu können.

Dieses Testament können sie dann selbst schreiben. Sollten sie dies nicht mehr können, verweise ich sie an einen öffentlich bestellten Notar, der ihren Willen für sie aufschreiben darf.

Erbengemeinschaft

Nachdem der oder die Erblasser:in verstorben ist, bilden alle Erb:innen eine sog. Erbengemeinschaft. Diese besteht solange, bis das Erbe untereinander aufgeteilt ist. So einfach das klingen mag - hier gibt es verschiedene Wege und über diese häufig Streit.

  1. Realteilung
  2. Realteilung mit Spitzenausgleich
  3. Abfindung der Miterben
  4. Aufkauf der Erbteile
  5. Liquidation

Zudem gibt es Konstellationen, in denen ein Ausschlagen des Erbes vorteilhaft sein kann. Noch nicht bedacht sind hier bspw. ungeklärte Erbenverhältnisse durch das Hinzutreten bislang unbekannter Erben (wie weiterer Kinder), Unklarheit über die Erbmasse und deren Wert (bspw. ein Grundstück mit Haus) und Nachlassverbindlichkeiten. Streit gibt es gerade und häufig, wenn (zumindest relativ gesehen ) größere Summen im Nachlass, die Familienverhältnisse emotional aufgeladen sind oder es um besondere Stücke geht.

Wenn sie einen Rechtsanwalt damit mandatieren das Erbe aufzuteilen (die sog. Erbauseinandersetzung), können die Interessen aller Erb:innen berücksichtigt werden, ohne dass ein Familienmitglied verdächtig ist sich selbst zu übervorteilen.

Testamentsvollstreckung

Um Streit in der Erbengemeinschaft möglichst zu vermeiden ist (neben der testamentarischen Gestaltung und dessen Kommunikation) ein möglicher weiterer Weg mich als Testamentsvollstrecker zu benennen. Das geschieht üblicherweise im Testament selbst.

Für diese anspruchsvolle Aufgabe habe ich bereits vor 10 Jahren mein Zertifikat als Testamentsvollstrecker erworben und bin in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich tätig geworden.

Meine Aufgabe ist es dann den Willen der Verstorbenen umzusetzen (Das BGB spricht hier davon, "die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen") und das Erbe aufzuteilen ("die Auseinandersetzung zu bewirken").

Wie Sie sehen: Im Erbrecht ist eine frühzeitige Beratung und Gestaltung Ihres letzten Willens der Grundstein für dessen gelingende Beachtung und Umsetzung! Lassen Sie uns also frühzeitig darüber reden.

Dokumente

Weitere Informationen

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