Schild vom Arbeitsgericht in Flensburg

Arbeitsrecht - individuell und kollektiv

Individualarbeitsrecht

Professionelles Trennungsmanagement im Arbeitsrecht beinhaltet für mich einerseits

  • eine modernes Verständnis von Trennungskultur und - in Zukunft immer wichtiger -
  • das Wissen um die Bedeutung nachhaltiger Mitarbeiterbindung durch das Angebot eines attraktiven Arbeitsplatzes und einem ermutigenden Führungsstil.

1. Beratung bei beabsichtigter Trennung

Sofern Sie sich wirklich von einer Arbeitnehmer:in trennen wollen, bieten sich verschiedene Wege in Form von Kündigungen, Aufhebungen oder Versetzungen an.

Dabei ist die professionelle Beratung meines Erachtens in der heutigen Zeit ein absolutes "Muss", weil jede Ihrer Entscheidungen als Arbeitgeber nicht nur unmittelbare Wirkungen auf das individuelle Arbeitsverhältnis entfaltet, sondern eine ganze Reihe von mittelbaren Auswirkungen auf das Betriebsklima im Übrigen mit sich bringt.

Deshalb interessiert mich die gesamte Landschaft Ihres Betriebes um die möglichen sozialen Auswirkungen einer derart einschneidenden Entscheidung einschätzen und wirtschaftlich beherrschen zu können.

2. Beratung bei Kündigung einer Arbeitnehmer:in

Damit eine arbeitgeberseitige Kündigung der arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhält sind hohe rechtliche Anforderungen zu erfüllen - gerade wenn die Kündigung außerordentlich und fristlos ausgesprochen werden soll oder von Gesetzes wegen ein besonderer Schutz Ihrer Arbeitnehmer:innen besteht.

Werden diese Bedingungen nicht gewahrt, droht nicht nur das Kostenrisiko im Prozess, sondern auch eine Lohnfortzahlung oder gar Weiterbeschäftigung.

3. Kündigungsschutzklage

Kehrseite der arbeitgeberseitigen Kündigung ist die Beratung des Arbeitnehmers.

Die Frist um dagegen zu klagen ist mit 3 Wochen kurz. In dieser Zeit müssen wir zwei Fragen klären:

  • Ist die Kündigung überhaupt wirksam ausgesprochen worden?
  • Welche Verhandlungsspielräume gibt es mit dem bzw. der Arbeitgeber:in?

Kollektivarbeitsrecht

Aus dem Bereich des Kollektivarbeitsrechts berate ich Sie - wie gewohnt aus allen Perspektiven - vorrangig bei Fragen möglicher Mitbestimmungsrechte durch den Betriebsrat und anderer Gremien des betrieblichen Kollektivs. Daneben stehen für mich Fragen einer gelingenden Kommunikation und Moderation betrieblicher Anliegen sowohl der Arbeitgeberseite als auch der Arbeitnehmerseite. Diese Lernfelder dienen der Teamentwicklung und steigern die Mitarbeiterzufriedenheit.

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